11.09.2015
Pressemitteilung der SPD-Fraktion Everswinkel:
„Die Gemeinde sollte keine unnötigen Risiken eingehen“
SPD-Fraktion für ein bedarfsgerechtes Baugebiet
Aus aktuellem Anlass beschäftigte sich die SPD-Fraktion erneut intensiv mit dem
Baugebiet „Königskamp“ in Alverskirchen.
Nach Mitteilung der Gemeindeverwaltung verweigert die Bezirksregierung Münster mit Hinweis auf einen Verfahrensfehler
die für die Realisierung des Baugebietes erforderliche Genehmigung zur Änderung des Flächennutzungsplans.
Mit der Verweigerung der Genehmigung will die Bezirksregierung nach Ansicht von SPD-Fraktionschef
Dr. Wilfried Hamann ganz offensichtlich verdeutlichen, dass sie ihre Rolle als „Hüterin des Regionalplans“ ernst nimmt.
Aufgabe der Bezirksregierung im Rahmen von Flächennutzungsplanänderungen ist es insbesondere, für die Einhaltung der
Bestimmungen des Regionalplans zu sorgen, die in der Vergangenheit bekanntlich für Alverskirchen nicht eingehalten wurden,
fast die SPD zusammen. Laut SPD kann man die jetzige Ablehnung durchaus als Warnschuss verstehen. Deshalb sollte man sich bei
der Ausweisung eines neuen Baugebietes in Alverskirchen genau an die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen halten.
„Für uns ist es völlig unstrittig, dass es Alverskirchenern Bauwilligen ermöglicht werden sollte, ein Eigenheim zu errichten“,
betonte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bernd Wesbuer. Genauso unstrittig sei es aber auch, sich an die Vorgaben
des Regionalplans zu halten. So werde in dem, von der Gemeindeverwaltung in Auftrag gegebenen und vorgeschriebenen,
Bedarfsgutachten bis zum Jahr 2020 ein zusätzlicher Siedlungsbedarf von 17 Wohneinheiten ermittelt.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sehe aber die Ausweisung von 23 Wohneinheiten auf 19 Baugrundstücken vor.
Um nicht erneut die Verweigerung der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden zu riskieren, plädiert die SPD-Fraktion dafür,
einen Beschluss zu fassen, der das Ergebnis des Gutachtens nicht überschreitet. Das Gutachten sage auch einen deutlichen
Anstieg des Anteils der Bevölkerung über 65 Jahre voraus. Um dem Rechnung zu tragen fordere die SPD die Zulassung von mehr
als nur einer Wohneinheit bei den Baugrundstücken bis 500 qm, bei denen dies im „Königskamp“ bisher untersagt sei.
Eine derartige restriktive Vorgabe verwehre den potentiellen Bauherren z. B. die Möglichkeit der Schaffung von
Mehrgenerationenhäusern. Durch die Ermöglichung mehrerer Wohneinheiten pro Baugrundstück würden wir auch deutlich machen,
dass wir versuchen einen wichtigen Grundsatz aus dem Baugesetzbuch zu erfüllen.
Denn dort wird ein „schonender Umgangs mit Grund und Boden“ von den Kommunen gefordert.
„Im Interesse der Alverskirchener Bauwilligen sollten wir uns strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Bei den Beschlüssen sollten wir keine unnötigen Risiken eingehen. Nur dann haben wir eine Chance, dass die Bauleitplanung
auch genehmigt wird“, so das Fazit von Peter Pannhorst, der als sachkundiger Bürger im Bezirksausschuss für ein
bedarfsgerechtes Baugebiet „Königskamp II“ eintritt.
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