Vom 8.10.2010

SPD fordert ein alternatives Baugebiet für Alverskirchen

Größe, Kosten und Lage müssen stimmen

Everswinkel/Alverskirchen


"Auf keinen Fall zustimmen wir die SPD-Fraktion dem Baugebiet Königskamp in Alverskirchen", heißt es in einer Pressemitteilung des SPD-Ortsvereins.
Die SPD sei sich zwar der Notwendigkeit, auch weiterhin Bauland für interessierte Alverskirchener Bürger bereit zu stellen, bewusst, aber bereits bei der Größe der Fläche gingen die Meinungen weit auseinander.

Im Bescheid der Bezirksregierung zu weiteren Baugebieten für Alverskirchen sei festgestellt, dass solche Baugebiete in Alverskirchen lediglich zur Deckung des Wohnbaubedarfs aus steigenden Wohnansprüchen der im Ortsteil ansässigen Bevölkerung und deren natürlicher Entwicklung genutzt werden dürfen. "Für uns heißt dies unmissverständlich, dass nur Alverskirchener Bürger in diesem Baugebieten ein Grundstück erwerben dürfen", wird der SPD-Fraktionsvorsitzende Wolfram Kötting zitiert. Stattdessen werde in den politischen Ausschüssen, insbesondere durch die FDP, eine Diskussion darüber geführt, wie das neue Baugebiet möglichst attraktiv für das gesamte Münsterland gestaltet werden kann. Auch auf die Aufweichung der Bauvorschriften geht die SPD in ihrer Pressemitteilung ein. "Das BTA habe vor einer weiteren Aufweichung der Bauvorschriften gewarnt", heißt es hierzu.
Hiervon unbeirrt habe die FDP-Fraktion die CDU in der letzten Planungsausschusssitzung unter Druck gesetzt und mit der Tatsache, dass die großzügigen Bauvorschriften nur für das Innere des Baugebietes gelten, ein halbherziges Ergebnis erzielt. "Außen hui innen pfui", sei der spontane Kommentar von Wolfram Kötting gewesen.

Auch mit der Lage des Baugebiets sei die SPD überhaupt nicht einverstanden. Wir wollen möglichst wenig ökologisch wertvolle Landschaft zu Bauland umwandeln", schreibt die SPD dazu. "Andernorts werde die Einrichtung von Streuobstwiesen durch das Land gefördert und wir gehen hin und vernichten bereits existierende Streuobstwiesen." Zum Anderen liege das Gelände so tief, dass wahrscheinlich eine zusätzliche Druckleitung erforderlich wird, um die Steigung zur Kläranlage zu überwinden. Dies verteuere das Baugebiet auf unnötige Weise, da bei einem Baugebiet an anderer Stelle dieser Aufwand entfiele. Mit maximal 100 Wohneinheiten sei die Fläche am Bedarf vorbeigeplant und zerstöre den dörflichen Charakter einer westfälischen Kulturlandschaft.

Die SPD werde deshalb weiter fordern, das Baugebiet "Königskamp" zu stoppen, und eine der vorhandenen Alternativen in Betracht zu ziehen.



Vom 21.9.2012

SPD verteidigt Position zum "Baugebiet Königskamp"

Everswinkel.

Die SPD-Fraktion hat sich in ihrer letzten Sitzung ausführlich mit den jüngsten Ereignissen im Bezirks- sowie im Hauptausschuss zum Thema Baugebiet "Königskamp" beschäftigt. Heute möchten wir uns nicht über das merkwürdige Verständnis zu Demokratie und Bürgerrechten äußern, das einige CDU- und FDP-Mitglieder des Bezirksausschusses an den Tag gelegt haben, heißt es in einer Pressemitteilung der SPD-Fraktion.

"Auch möchten wir nur am Rande darauf hinweisen, dass der Berichterstatter eine einhellige Verurteilung der Kläger gegen den Bebauungspan beschrieben hat, indem anderslautende Statements von Bürgern und BTA-Vertreter nicht erwähnt wurden. Mit dieser Pressemitteilung will die SPD-Fraktion vielmehr Aufklärung über die Hintergründe zu den Ursachen der Querelen liefern", erläutern die Verfasser die Intension der vorliegenden Erklärung.

"Der SPD war die Notwendigkeit, auch weiterhin Bauland für interessierte Alverskirchener bereit zu stellen stets bewusst. Aber bereits bei der Frage was notwendig ist, gingen die Überzeugungen der am Entscheidungsprozess Beteiligten weit auseinander. Schon während der Beratungen zum Baugebiet Königskamp in den Jahren 2009 und 2010 hat unsere Fraktion die verschiedenen Einwendungen deutlich gemacht", führt Fraktionsvorsitzender
Dr. Wilfried Hamann aus. "Für uns befand sich das geplante Baugebiet an der falschen Stelle, weil z.B. umfangreiche Maßnahmen (Druckleitung zur Abwasserbeseitigung) die Erschließung zu teuer machen würden. Im Bezirksausschuss berichteten Anwohner, dass es nach der Erschließung bereits jetzt Probleme bei Starkregen gibt, obwohl noch gar keine Häuser fertig gestellt sind. Was die Zahl der geplanten Baugrundstücke anbelangte
(knapp 100 Wohneinheiten bzw. über 60 Bauplätze in der Endphase) war das geplante Baugebiet, nach Einschätzung der SPD, völlig überdimensioniert. Aufgrund der geplanten Gesamtzahl der Baugrundstücke hat unsere Fraktion stets befürchtet, dass der Verstoß gegen den Regionalplan (früher: Gebietsentwicklungsplan) in Kauf genommen werden sollte. Dieser Regionalplan gibt vor, dass Ortsteile von weniger als 2.000 Einwohnern, auf den Baubedarf der ortsansässigen Bevölkerung auszurichten sind. Dies bedeutet, dass in Alverskirchen nur ortsansässige Bürgerinnen und Bürger bauen dürfen", erläutert Hamann weiter. "Der Regionalplan enthält diese Vorgabe, um den Charakter der münsterländischen Parklandschaft zu schützen, und so auch den dörflichen Charakter solcher Gemeinden zu erhalten. Die mit dem geplanten Baugebiet einhergehende Problematik ist auch bereits in das Gutachten der Landesbewertungskommission zum Beitrag Alverskirchens beim Landeswettbewerb. "Unser Dorf hat Zukunft" mit eingeflossen. Denn dort gab es bereits 2009 die Empfehlung besser die Innenentwicklung Alverskirchens zu planen als sich mit einem neuen Baugebiet zu befassen. Diese Einwendungen, sowie die Eingaben von Bürgern wurden beiseite geschoben und das Baugebiet mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen.

Anschließend haben dann im Januar 2011 betroffene Bürger eine Klage eingereicht, mit der überprüft werden soll, ob die Bausatzung gegen höheres Recht, hier den Regionalplan, verstößt (genannt: Normenkontrollklage). Der gleichzeitig eingereichte Eilantrag wurde im März 2011 abgelehnt. Das Gericht traf aber die Feststellung: "Ob der Bebauungsplan unwirksam ist soll im anschließenden Hauptverfahren geklärt werden". Ein Termin hierfür steht noch aus. "Die Ablehnung des Eilantrages veranlasste den Bürgermeister mit der Erschließung zu beginnen. Die Erschließung des Baugebietes sollte im Dezember 2011 beendet sein. Sie zog sich aber bis zum August 2012 hin. Weshalb es zu der ca. sechsmonatigen Verzögerung bei den Erschließungsarbeiten kam, wurde vom Bürgermeister bisher nicht erläutert. Nach Beendigung der Erschließungsarbeiten hätte die Verwaltung mit der Vermarktung und die Interessenten mit dem Bau der Häuser beginnen können. Aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen hat sich die Meinung des Bürgermeisters nun um 180 Grad gedreht. Glaubte er noch im März 2011 mit der Ablehnung des Eilantrages sei alles erledigt, will er jetzt erst das Hauptverfahren abwarten. Und hier schließt sich der Kreis. Offensichtlich ist dem Bürgermeister klar geworden, dass auch er sich nicht einfach über den Regionalplan hinwegsetzen kann. Deshalb wurden jetzt auch nur noch Interessenten aus Alverkirchen zur Reservierung der Grundstücke angeschrieben. Ergebnis: Die Zahl der Interessenten ist wesentlich geringer als ursprünglich angenommen. Jetzt braucht man schnell einen Schuldigen, um von der Fehleinschätzung abzulenken. Da bieten sich natürlich die beim Oberverwaltungsgericht Klagenden sowie die von Anfang an kritische SPD an.

Wer aber als Schuldige für die Fehlentwicklung Kläger und SPD-Fraktion an den Pranger stellt, verkennt jedoch deren Absicht, sich für eine gesunde Ortsentwicklung in Alverskirchen einzusetzen. Die Frage, ob das Baugebiet nicht von vornherein zu groß und an der falschen Stelle geplant wurde, steht damit weiter zur Debatte", resümieren die SPD-Fraktionsmitglieder.



Erklärung der SPD am 5.2.2013 im Bezirksausschuss:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

zunächst bedanke ich mich für die Öffnung des Ausschusses, die es mir ermöglichst diese Erklärung abzugeben.

Der Anlass für diese Worte ist die aktuelle Situation im Zusammenhang mit Baugrundstücken in Alverskirchen und mit dem Baugebiet Königskamp im speziellen. Die SPD-Fraktion möchte hierzu deutlich machen, dass uns die Notwendigkeit auch weiterhin Bauland für interessierte Alverskirchener bereit zu stellen stets bewusst war. Aber bereits bei der Frage was notwendig ist, gingen die Überzeugungen der am Entscheidungsprozess Beteiligten weit auseinander. Bei dem gerade gesagten wird es einigen Zuhörern bereits in den Ohren klingeln. Denn genau diese beiden Sätze kann man in unseren Pressemitteilungen zum Baugebiet Königskamp seit 2009 nachlesen. Die Konzeption des Baugebietes hatte für die SPD-Fraktion entscheidende Nachteile: So wurde nach unserer Überzeugung an der falschen Stelle und zu groß geplant. Beides würde nach unserer Einschätzung zu einem teuren Wohngebiet führen. Leider ist das so eingetreten. Außerdem sieht der zuständige Regionalplan bei Ortsteilen unter 2000 Einwohner vor, den Baubedarf auf die ortsansässige Bevölkerung auszurichten, auch deshalb erschien uns das Baugebiet als überdimensioniert. Das gerade ausgeführte schildert die politische Einstellung der SPD-Fraktion zur Ausgangssituation bei der Planung des Baugebietes Königskamp. Andere mögen zu anderen Schlussfolgerungen kommen, den gleichen Sachverhalt kann man unterschiedlich einschätzen. Wichtig ist es den begründeten Standpunkt des politisch Andersdenkenden zu respektieren.

Mit den Stimmen von CDU und FDP wurde aber eine Mehrheitsentscheidung für das Baugebiet Königskamp an der jetzigen Stelle und der gewünschten Dimension getroffen. Dagegen haben zwei Bürger geklagt. Seit der Ablehnung eines Eilantrages gegen das Baugebiet im März 2011 ist ein gültiger Bebauungsplan für den Königskamp vorhanden und es wurde bald danach von Seiten der Gemeinde mit der Erschließung des Baugebietes begonnen. Diese wurde im Sommer 2012 abgeschlossen und hierfür wurde ca. 1 Million Euro investiert.

Es ist gängige politische Praxis, sich mit demokratischen Entscheidungen zu arrangieren (akzeptieren). Hinzu kommen die gerade geschilderten Fakten, die dort im Rahmen der Erschließung geschaffen worden sind. Die Investitionen von 1 Million Euro können nur in die Kassen der Gemeinde zurückfließen, wenn im Königskamp gekauft und gebaut wird. Nur so steht dieses Geld zukünftig wieder zur Verfügung.

Klar sein muss hierbei aber auch, dass sich durch diesen Pragmatismus nicht unsere ursprüngliche Bewertung geändert hat. Aber seit Kant kennen wir die normative Kraft des Faktischen.

Beides, die politische Entscheidung und die geschaffenen Fakten, veranlasst die SPD-Fraktion unmissverständlich zu wiederholen, das wir grundsätzlich einer Weiterentwicklung Alverkirchens oder um es konkret zu sagen dem Bauen in Alverskirchen nicht im Wege stehen wollen. Dazu gehört es natürlich auch, dass interessierte Alverskirchener im Baugebiet Königskamp sich Ihren Traum von den eigen vier Wänden verwirklichen können sollen. Um es klar zu formulieren, die SPD-Fraktion wird diesem Wunsch der Alverskirchener in keinster Weise im Wege stehen. Wir wollen und werden hierbei keinen Bürger dieses Ortsteils behindern. Nur so können auch die Investitionen wieder an die Gemeinde zurückfließen. So kommen wir auch der Verantwortung nach, auch zukünftig die Handlungsfähigkeit der Gemeinde Everswinkel optimal erhalten zu können.

Die meisten Menschen bauen nur einmal im Leben ein eigenes Haus und da möchte natürlich jeder, dass alles optimal läuft und die Rahmenbedingungen stimmen. Wir finden es deshalb schade und kontraproduktiv, wenn sich bei Bauinteressierten eine psychologische Barriere aufbaut, weil man Angst hat, es könnte bei der Umsetzung noch etwas schief gehen. Hier sollten wir gemeinsam klären, was gegebenenfalls am vorhandenen Bebauungsplan noch ergänzt oder geändert werden muss, um endgültig alle Ängste und Befürchtungen auszuräumen.

Der heutige Tag zeigt aber auch deutlich, wo wir die grundsätzlichen planerischen Probleme sehen.

Eine unserer Forderungen in den Jahren 2009/2010 war es zur Sicherstellung von Bauland in Alverskirchen die Nachverdichtung zu prüfen. Im Übrigen eine Empfehlung die 2009 auch schon die Landesbewertungskommission beim Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" so ausgesprochen hatte. Genau über eine solche Bebauungsplanänderung wird hier heute entschieden. Wir unterstützen diesen Antrag, weil wir Ihn für richtig halten und weil er sich mit unseren Forderungen in der Vergangenheit deckt. Für uns wird aber an dieser Stelle erneut deutlich, dass ein wirkliches Konzept, im Sinne eines Ortsentwicklungsplanes oder Leitbildes fehlt. Vielleicht hätte man so den Bedarf an Bauland decken können und hätte kein oder nur ein kleineres Baugebiet benötigt. Zumal dann, wenn man diese Überarbeitung der Bebauungspläne für ganz Alverskirchen vorgenommen hätte. Für uns wird hier der notwendige erste Schritt erst an zweiter Stelle gemacht. Genau zu dem Zeitpunkt an dem das neue Baugebiet eigentlich vermarktet werden soll, beschäftigen wir uns mit Nachverdichtung. Und machen wir uns nichts vor, wer im Innenbereich baut wird meist kein zweites Haus im Königskamp errichten. So graben wir uns die Interessenten selber ab. Bei erklärt niedriger Nachfrage erhöhen wir zusätzlich das Angebot. Uns fehlt hier immer noch ein Plan für die Zukunft. Und für den müssen die Bürgerrinnen und Bürger hier in Alverskirchen selbst erst einmal wichtige Entscheidungen fällen. Hierzu gehört es auch ob man Wachstum am Rande oder dem Erhalt der dörflichen Struktur den Vorrang geben möchte. Beides gemeinsam wird schwerlich zu erreichen sein.

Ich möchte an dieser Stelle auch deutlich sagen, dass Alfred Wolk, der Anlieger ist und als Privatperson gegen den Bebauungsplan geklagt hat, nie gegen das Bauen in Alverskirchen war. Auch er möchte, das Alverskirchener ihren Traum des Eigenheims verwirklichen können. Und nach den zurückliegenden Entwicklungen soll dies auch im neuen Baugebiet stattfinden. Herrn Wolk geht es um die Klärung der ursprünglichen Fragen zur Ausgangssituation und hierbei nutzt er lediglich die Möglichkeiten, die ihm unser Rechtsstaat als Bürger bietet. Die möglicher Weise jetzt noch anstehenden Entscheidungen sollen und werden keinen negativen Einfluss auf Alverskirchener Bauvorhaben zeigen. Weil bereits sehr eigenwillige Rechtsauffassungen vertreten worden sind möchte ich auch sagen, dass für uns als SPD-Fraktion die bürgerlichen Grundrechte auch dann gelten, wenn man Ratsmitglied ist. Nur weil man ein öffentliches Ehrenamt ausübt gibt man doch nicht seine Rechte an der Garderobe ab.

Unsere Bereitschaft uns mit den geschaffenen Fakten zu arrangieren, bedeutet aber nicht, dass sich deshalb auch die ursprünglichen Überzeugungen und Fragen, die wir schon 2009 und 2010 aufgestellt haben, automatisch in Luft aufgelöst hätten.

Gelöst worden ist das Dilemma eines zu großen Baugebietes damit nicht. Die Kosten sind uns davon galoppiert.

Lassen sie mich unsere Position an einem lokalen Beispiel deutlich machen: Auch die FDP ist nach der Mehrheitsentscheidung gegen den von ihr gewünschten Discounterstandort nun nicht zum flammenden Befürworter für den Standort an der Freckenhorster Straße mutiert. Und dies erwartet auch niemand. Das gleiche Recht nimmt die SPD Fraktion für sich beim Baugebiet in Anspruch.

Aber egal ob man die ursprüngliche Entscheidung für richtig oder falsch gehalten hat. Wir haben dieses Baugebiet nun und nun müssen wir auch damit leben. Deshalb appellieren wir an alle Verantwortlichen aus Parteien und Verwaltung die möglichen Ängste und Verunsicherungen im Zusammenhang mit dem Baugebiet auszuräumen. Es muss deutlich werden, dass niemand einen Bau stilllegen will.



Vom 6.3.2013



Missverständnisse aufgeklärt

SPD erfreut über Friedensangebot der CDU

Everswinkel.
"In der letzten Gemeinderatssitzung ging es unter dem Tagesordnungspunkt "Sachstandsbericht Königskamp" auch um die Aufarbeitung der von der CDU gegen Ratsmitglied Alfred Wolk erhobenen Vorwürfe, er habe der Gemeinde Everswinkel vorsätzlich geschadet", heißt es in einer Pressemitteilung der SPD.

"Der CDU-Fraktionsvorsitzende Schulze-Zurmussen erklärte, man habe intensive parteiinterne Recherchen angestellt, um herauszufinden, wie es zu den Vorwürfen gegen Herrn Wolk kommen konnte. Ergebnis dieser Recherchen: Es habe sich lediglich um eine Kommunikationspanne innerhalb der Everswinkeler CDU gehandelt, so Schulze-Zurmussen. Die CDU bedauert, dass Herr Wolk durch diese Kommunikationspanne in der Öffentlichkeit diffamiert und verleumdet wurde" wird dort weiter berichtet.

Auf der Internetseite der CDU heißt es: "Nur persönlich beleidigend zu werden und die Arbeit von ehrenamtlich tätigen Menschen zu entwerten, die sich für die Zukunft von Alverskirchen einsetzen und dafür einen großen Teil ihrer Freizeit opfern, das geht gar nicht."

"Auch die Gemeindeverwaltung klärte ein Missverständnis auf. Bürgermeister Banken erklärte, dass der Bebauungsplan Königskamp seit 2010 rechtskräftig sei. Nach geltendem Baurecht kann mit Inkrafttreten der Bausatzung gebaut werden. Daran ändert auch ein Normenkontrollverfahren nichts", berichten die Sozialdemokraten über die weitere Diskussion.

"Auf Nachfrage betonte der Bürgermeister ausdrücklich, dass die Verzögerungen im Baugebiet Königskamp nicht Herrn Wolk, als Kläger gegen den Bebauungsplan anzulasten seien", heißt es weiter. "Die Entschuldigung von Herrn Schulze-Zurmussen habe ich gerne entgegengenommen und für die gesamte Fraktion akzeptiert" erklärt Dr. Wilfried Hamann. "Ich bin froh, dass sich die in den letzten Wochen gegen das Ratsmitglied Alfred Wolk erhobenen Vorwürfe in der Gemeinderatssitzung in Luft aufgelöst haben und der Frieden wieder hergestellt ist. Der stellvertretende Bürgermeister Herr Winfried Richter fand ein schönes Schlusswort, indem er anmerkte, "dass wir zukünftig wieder alle zur Normalität zurückfinden sollten". "Nur so werden wir es schaffen, dass die potentiellen Interessenten Vertrauen für den Erwerb von Grundstücken schöpfen können", resümiert der SPD-Fraktionsvorsitzende.



Vom 26.8.2013

SPD berichtet über den aktuellen Stand zum Baugebiet Königskamp

Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Kläger Alfred Wolk ist klageberechtigt und verweist die Klage zurück ans Oberverwaltungsgericht.

Everswinkel/Alverskirchen

"Die juristische und somit auch politische Beurteilung zum Baugebiet Königskamp geht in die nächste Phase, denn nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass der Kläger Alfred Wolk sehr wohl klageberechtigt ist und die anhängige Klage zur Behandlung zurück an das Oberverwaltungsgericht Münster(OVG) verwiesen", berichtet die SPD-Fraktion in ihrer Pressemitteilung.

"Das OVG ist nun aufgefordert, über die vom Antragsteller eingebrachten Argumente zu entscheiden. Entgegen der in der Öffentlichkeit verbreiteten Darstellung, hat eine inhaltliche Beurteilung des Sachverhaltes durch das OVG bisher nicht stattgefunden. In der Klage geht es vor allem darum, ob das Baugebiet gegen den Regionalplan für das Münsterland verstößt und landesplanerischen Zielen widerspricht. Danach ist der Baubedarf auf die ortsansässige Bevölkerung auszurichten. Dies bedeutet, dass die Grundstücke im Königskamp nur für bauwillige Bürgerinnen und Bürger aus Alverskirchen vorgehalten werden sollen", heißt es dort weiter. Aufgrund des im Vorfeld angemeldeten Interesses von nur einigen Bauwilligen erschien die anvisierte Planung deutlich überdimensioniert, was Erschließungskosten von über einer Million Euro zur Folge hatte.

Nach Einschätzung der SPD hat der Bebauungsplan Königskamp von Anfang an gegen den Regionalplan verstoßen, was CDU und FDP in Kauf genommen hätten. "Sowohl dem Kläger, als auch der SPD ist die Notwendigkeit, Bauland für interessierte Alverskirchener bereit zu stellen, stets bewusst gewesen. Die nun erforderliche richterliche Beurteilung zum Baugebiet Königskamp wird unserer Gemeinde zusätzliche Rechtssicherheit bringen, denn danach werden wir alle wissen, ob und wie der Regionalplan Anwendung für Alverskirchen findet", sieht die SPD das Verfahren auf einem guten Weg.

"Durch dieses Verfahren wird das Bauen im Königskamp nicht verhindert, da nach geltendem Recht gebaut werden darf, wenn ein rechtsgültiger Bebauungsplan vorliegt", weist die SPD auf einen wichtigen Aspekt hin.

"Für Bauinteressenten aus Alverskirchen gibt es so weiterhin keinen Hinderungsgrund, ihr Vorhaben zu verwirklichen."



Vom 23.10.2013

SPD zum "Königskamp": Jetzt müssen die Chancen für die Zukunft genutzt werden-Schwarzmalen hilft Niemandem

SPD-Fraktion fordert: Symbiose aus Werterhaltung und Neuwertschaffung

Everswinkel.

"Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG)bietet eine einmalige Chance die Zukunft Alvers-kirchens, aber auch die Zukunft des Münsterlandes neu zu gestalten. Denn es gebietet uns allen einmal kurz inne zu halten und die weitere Planung genau zu überdenken. Wir brauchen neue Lösungen kein ‚weiter so' und Schwarzmalen hilft erst recht Niemandem", damit beginnt eine Pressemitteilung der SPD-Fraktion aus Everswinkel.

"Zunächst möchte die SPD-Fraktion noch einmal klarstellen, dass sie sich immer der Notwendigkeit, auch weiterhin Bauland für interessierte Alverskirchener Bürger bereit zu stellen, bewusst war und dies auch immer so vertreten hat. Nachzulesen in den Ausschussprotokollen und den Pressemitteilungen der vergangenen Jahre", wird die SPD-Beschlusslage zu den Baugebieten Alverskirchens in den letzten Jahren erläutert.

"Der Bescheid der Bezirksregierung zum ‚Königskamp' aus 2010 stellte fest, dass Baugebiete in Alverskirchen nur zur Deckung des Wohnbaubedarfs der im Ortsteil ansässigen Bevölkerung und deren natürlicher Entwicklung genutzt werden dürfen.

Die Bezirksregierung bezieht sich dabei auf den Regionalplan, der von allen im Regionalrat vertretenden Parteien (mehrheitlich dominiert von der CDU) verabschiedet wurde. Genau auf diesen Zusatz aus den Bescheiden der Bezirksregierung hat die SPD unter den Fraktionsvorsitzenden Dr. Wilfried Hamann und unter seinem Vorgänger Wolfram Kötting die ignorierende Allianz, bestehend aus Gemeindeverwaltung, CDU und FDP, immer wieder hingewiesen. Doch diese wollten nicht zuhören, sondern führten stattdessen in den politischen Ausschüssen eine Diskussion darüber, wie z.B. zuletzt das neue Baugebiet Königskamp möglichst attraktiv für das gesamte Münsterland gestaltet werden könnte. Jetzt hat das OVG in seinem Urteil auf den eklatanten Verstoß gegen das Gesetz und den daraus resultierenden Zusatz hingewiesen", heißt es da weiter. "Und was tun die Mitglieder der oben erwähnten Allianz? Statt sich nun um die Einhaltung der Gesetze zu kümmern, gehen sie hin und versuchen der Bevölkerung einzureden, das Urteil sei nicht nachvollziehbar und das Gericht habe sich um 180 Grad gedreht. Dabei hatte das OVG bisher inhaltlich überhaupt nichts entschieden.

Die CDU geht sogar so weit, den hilflos wirkenden Eindruck zu erwecken, man könne über Landtagsabgeordnete in Düsseldorf, Münster und Warendorf noch Einfluss auf die Bedeutung des Urteils nehmen. Die Mehrheitsbeschaffer für diese grandiose Fehlentscheidung im hiesigen Rat stellen sich nun hin und wollen ihre eigene Verantwortung nicht eingestehen, sondern versuchen vom bewussten Verstoß gegen den Regionalplan auch noch abzulenken. Dabei malen sie zu-dem noch ein katastrophales Zukunftsbild für Alverskirchen und das gesamte Münsterland, dass nur sie abwenden könnten. So wird behauptet, dass durch das ergangene Urteil in den kleinen Gemeinden das Licht ausgeht und sogar der gesamte ländliche Raum in Gefahr ist", beschreibt die SPD-Fraktion ihre seit Freitag vergangener Woche gewonnenen Eindrücke.

"Aber dieses Urteil bietet für uns auch eine enorme Chance, denn es gibt uns die Möglichkeit über eine zukunftsweisende Entwicklung nachzudenken. Vor dem Hin-tergrund einer stetig sinkenden Gesamtbevölkerung brauchen wir andere Lösungen", wagt die SPD einen Ausblick in die Zukunft. "Natürlich müssen wir auch weiterhin Bauland für Bauwillige aus Alverskirchen vorhalten. Aber die Lösung für die zukünftige Entwicklung kann nicht der Versuch sein, den anderen Kommunen im Umfeld die Einwohner abzuwerben. Mit solchen Lösungsmodellen aus dem letzten Jahrhundert erleiden wir, vor dem Hintergrund der sich verändernden Rahmenbedingungen, alle Schiffbruch", so die feste Überzeugung der SPD.

"Ständiges Ausweisen neuer Baugebiete bei gleichzeitigem Rückgang der vorhandenen Bevölkerung führt zwangsweise zu Leerstand und Wertverlust der vorhandenen Immobilien. Dies wiederum hat dann schnell eine Verödung der Ortskerne zur Folge, wodurch diese unattraktiv werden. So geht dann der erhaltenswerte dörfliche Charakter einer Kommune verloren, der ursprünglich einmal das wichtigste Pfund der münsterländischen Parklandschaft war", heißt es da weiter. "Und genau dort liegt die Chance dieses Urteils. Wir sollten nun dafür sorgen, dass die Möglichkeiten geschaffen werden auch zukünftig verträglich Bauland auszuweisen und gleichzeitig der Erhalt des dörflichen Umfeldes unter Werterhalt der vorhandenen Bausubstanz erreicht wird. Unter dem Motto "Jung kauft Alt" sollten Interessierte beim Erhalt alter Bausubstanz unterstützt werden. Eine andere Option kann der Ersatz alter unrentabler Gebäude durch Neubauten sein, unter Beibehalt des Dorfbildes. Bei zusätzlichem Bauland sollte vorrangig die Möglichkeit einer Nachverdichtung innerhalb des bereits vorhandenen Baubestandes berücksichtigt werden. Die SPD wünscht sich für die Zukunft eine Symbiose aus Werterhaltung und Neuwertschaffung", lädt die SPD-Fraktion alle ein, auf der Suche nach einer tragfähigen Lösung mitzuarbeiten.



Vom 31.10.2013

SPD verurteilt inkonsequentes Verhalten der Verantwortlichen und appelliert an die Geduld der Bauwilligen

Everswinkel.

"Aus den vielen Anmerkungen und Stellungnahmen der zurückliegenden Tage haben zwei Aspekte besonders unsere Aufmerksamkeit erregt. In beiden offenbart sich in eklatanter Weise das inkonsequente Verhalten der Verantwortlichen, was die SPD hier gerne darlegen möchte", leitet der SPD-Ortsverein eine Pressemitteilung ein.

"Der 1. Aspekt beschäftigt sich mit dem Thema Nachverdichtung und dem hierzu vorliegenden Versuch der Märchenbildung. Als besonders dreister Versuch, Tatsachen auf den Kopf zu stellen, erweist sich eine Darstellung der FDP. Zahlreiche Alverskirchener Bürger haben in der Vergangenheit wiederholt gefordert, die sogenannte Nachverdichtung zu ermöglichen, so z.B. in der Bürgerversammlung in Alverskirchen am 21.09.2009. Besondere Bedeutung aus heutiger Sicht erhalten die Eingaben (Einsprüche) Alverskirchener Bürger im Rahmen des Offenlegungsverfahrens zum Baugebiet Königskamp, in denen ebenfalls Nachverdichtungsmöglichkeit gefordert wird. Leider hat sich damals die politische Mehrheit aus CDU und FDP (Gemeinderat 13.7.2010) dies abgelehnt. Die Begründung lautete:' in Alverskirchen gibt es keine Potentiale für Nachverdichtung'. Als die Erschließung des Baugebietes Königskamp abgeschlossen war, erging die Änderung des Bebauungsplanes Alverskirchen Mitte-Süd. Ziel: Innenentwicklung des Bereiches Bergkamp bis Neustraße. Dabei wurde erhebliches Nachverdichtungspotential von bis zu 20 Bauplätzen offenbar, dabei wurde nur ein Teil neu überplant! Die Tatsache, dass man damit die oben erwähnte Begründung für die Ablehnung der Bürgereingaben im Jahre 2010 selbst widerlegte, schien nicht weiter zu stören. Die gleichen FDP-Vertreter erklären jetzt, Nachverdichtung sei quasi schon immer in unserer Gemeinde möglich gewesen. Leider nur theoretisch", fasst die SPD die zurückliegenden Ereignisse zusammen. Eine Nachverdichtung kann man nicht erzwingen, aber eine Überplanung ist notwendig, um sie zu ermöglichen. Hier muss man das Eine tun (nämlich behutsam neue Bauplätze im Außenbereich ausweisen) ohne das Andere zu unterlassen, aber immer unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Verordnungen." erläutert die SPD ihre generelle Einstellung weiter.

"Der 2. Aspekt beschäftigt sich mit den bisher nicht zum Zuge gekommenen Bauinteressenten aus Alverskirchen", listet die SPD weiter auf. "Dass potentielle Bauwillige nach dem OVG-Urteil zurzeit im Baugebiet Königskamp ihren Wunsch vom Eigenheim nicht umsetzen können, ist bedauerlich. Allerdings gab es bis zur Verkündung dieses Urteils für den Königskamp einen rechtsgültigen Bebauungsplan. Das Bauen war von daher trotz des laufenden Normenkontrollverfahrens mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Anfang 2011 möglich. Die SPD und insbesondere Alfred Wolk hat interessierte Bauwillige immer wieder auf diesen Sachverhalt hingewiesen. So hat er in mehreren intensiven Gesprächen Herrn Schulze-Brüning im Beisein seiner Eltern erklärt, er habe nichts gegen die Ausweisung von Baugebieten in Alverkirchen im Allgemeinen und auch nichts gegen das Baugebiet Königskamp im Besonderen, sondern ihm gehe es mit seinem Normenkontrollantrag nur um die Einhaltung des Regionalplans.

Da Tobias Schulze-Brüning ortsansässig ist, hat Herr Wolk ihm mehrfach empfohlen, im Königskamp ein Grundstück zu erwerben und schnellstmöglich eine Baugenehmigung beim Kreis Warendorf zu beantragen. Während Herr Schulze-Brüning der Empfehlung von Herrn Wolk gefolgt ist, haben andere sich vom Bürgermeister abschrecken lassen. Herr Banken war der Ansicht, durch den Normenkontrollantrag bestehe für die potentiellen Bauherren ein erhebliches Risiko. Worin dieses Risiko bestand, bleibt unklar", wird weiter ausgeführt.

"Zur Verdeutlichung zeigen wir hier kurz die diesbezüglichen Abläufe auf", führt die SPD weiter aus.

"Nachdem die beiden Eilanträge zur Normenkontrollklage bezüglich des Baugebietes Königskamp im März 2011 abgewiesen wurden, gab es ab diesem Zeitpunkt einen rechtsgültigen Bebauungsplan, der bis zur anhängigen Hauptverhandlung Bestand hatte. Bürgermeister Banken hat eigenverantwortlich entschieden, mit der Erschließung des Baugebietes zu beginnen. Alle interessierten Bauwilligen hätten nun auch eine Baugenehmigung beim Kreis beantragen und mit dem Bau ihrer Immobilien beginnen können. Merkwürdigerweise kam es aber lange Zeit nicht zum Verkauf eines einzigen Grundstücks. Hierzu hat Dr. Wilfried Hamann am 04.09.2012 im Bezirksausschuss dem Bürgermeister die Frage gestellt, wieso noch kein einziger Bau begonnen worden wäre. Der Bürgermeister antwortete: ‚ auf Hoher See und vor Gericht befände man sich in Gottes Hand'. Dies sollte bedeuten, solange das Normenkontrollverfahren noch nicht abgeschlossen wäre, sehe der Bürgermeister noch ein gewisses Restrisiko", berichtet die SPD über die Ereignisse.

"Hierbei handelte es sich um ein damals wie heute nicht nachvollziehbares Verhalten der Verwaltung. Denn um es erneut zu betonen, es gab damals einen rechtsgültigen Bebauungsplan, durch den man eine Baugenehmigung beim Kreis Warendorf erwerben konnte. Wenn also der Bürgermeister entscheidet, den Ausgang des Normenkontrollverfahrens nicht abzuwarten, sondern das Baugebiet zu erschließen, dann hätte er sich auch konsequenter Weise intensiv um die Vermarktung kümmern müssen. Stattdessen hat ab Anfang diesen Jahres die SPD praktisch im Alleingang versucht, für die Vermarktung der Grundstücke durch Erklärungen in den Ausschüssen und in Pressemitteilungen zu werben.

Dass trotz des Normenkontrollantrags das Bauen im Baugebiet Königskamp bis zum Urteil des OVG möglich war, beweisen die beiden realisierten Objekte", stellt die SPD fest. "Für eine politische Lösung benötigen wir jetzt erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung, danach können wir gemeinsam eine Lösung erarbeiten, die mit den Gesetzen konform ist", appelliert die SPD an die Geduld der Bauwilligen in Alverskirchen.



06.11.2013

Die Stellungnahme der SPD-Fraktion in der gemeinsamen Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen
und des Ausschusses für Planung und Umweltschutz



Die Stellungnahme der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Everswinkel zum TOP: Baugebiet Königskamp -
Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 18.10.2013 in der gemeinsamen Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen
und des Ausschusses für Planung und Umweltschutz
können Sie hier nachlesen.

Vom 06.02.2014

SPD-Abgeordnete vor Ort: Königskamp war Thema

"Es geht nicht darum, Entwicklungsmöglichkeiten zu verbauen, sondern eine angepasste Entwicklung zu gewährleisten", so Bernhard Daldrup, Bundestagsmitglied und SPD-Fraktionsvorsitzender im Regionalrat. Gemeinsam mit Annette Watermann-Krass, MdL und Dr. Wilfried Hamann machten sich die Politiker erneut ein Bild von der Lage vor Ort und sprachen auch mit Alfred Wolk über die derzeitige Situation.

"Die für Alverskirchen maßgebliche Formulierung im neuen Regionalplan hat sich gegenüber der Vergangenheit praktisch nicht verändert, sie ist auch zur Zeit der schwarz-gelben Landesregierung nicht anders beurteilt worden als heute", machte Daldrup klar: "In den im Freiraum gelegenen, zeichnerisch nicht dargestellten Ortsteilen unter 2.000 Einwohnern soll sich die siedlungs-strukturelle Entwicklung vor allem am Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung und Betriebe ausrichten", heißt es dazu im Regionalplan.

Insofern wundere er sich über Äußerungen von Politikern, die dies immer mitgetragen hätten und auch keine Anträge zur Änderung der regionalplanerischen Beurteilung gestellt hätten. Ähnlich äußerte sich auch die Landtagsabgeordnete Annette Watermann-Krass. Erst die jetzige rot-grüne Landesregierung habe einen Entwurf für einen neuen Landesentwicklungsplan vorgelegt, der die veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigt;
in früheren Jahren habe sich nichts getan.Es gehe überhaupt nicht darum, die natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten kleiner Ortsteile zu beschneiden.
Auch habe jedes ortsansässige Unternehmen natürlich weiterhin die Möglichkeit zur Bestandsentwicklung, zum Beispiel durch eine Betriebserweiterung. Das wird durch den Regionalplan nicht verhindert. Angesichts der Kosten für die Anlage und den Erhalt von Infrastruktur und in Anbetracht des überdurchschnittlichen Flächenverbrauchs, sei eine landes- und regionalplanerische Steuerung der Entwicklung insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung unverzichtbar und auch unstrittig.

"Die Fehler, die zu dem OVG-Urteil geführt haben, liegen eindeutig bei der Gemeinde Everswinkel und den dort Verantwortlichen", so Daldrup und können nicht auf andere abgeschoben werden. "Es ist nicht in Ordnung, diejenigen zu kritisieren, die Fehler aufdecken und gleichzeitig zu vergessen, wo die Ursachen liegen", erklärte Annette Watermann-Krass.
Der für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes geforderte Nachweis eines tatsächlichen Bedarfs sei mit einer unverbindlichen Befragung der Bevölkerung nicht zu erbringen, machte Dr. Wilfried Hamann für die SPD-Fraktion deutlich. Das OVG nennt in seinem Urteil konkrete Anhaltspunkte für eine gerichtlich überprüfbare Prognose und weist ausdrücklich darauf hin, dass es nicht ausreicht, einen allenfalls theoretischen Bedarf für die nächste Generation abzudecken.

Bei der Ausweisung eines neuen Baugebietes werde die Bezirksregierung in Zukunft verstärkt auf eine gesetzeskonforme Flächenausweisung zu achten haben und einer weiteren Inanspruchnahme von Freiflächen nur für den tatsächlichen Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung zustimmen. Hier hätte die Gemeindeverwaltung in der Vergangenheit sehr viel umsichtiger vorgehen müssen. "Wir wollen auch in Zukunft lebenswerte Ortsteile mit einer guten Versorgungsstruktur haben", machte Dr. Wilfried Hamann für die örtliche SPD-Fraktion deutlich. "Dazu müssen wir gemeinsam die Chancen nutzen und die Dorfentwicklung vorantreiben. Das OVG-Urteil bedeutet für uns keinen Stillstand der Dorfentwicklung."

Es gibt viele gute Beispiele für eine zukunftsorientierte Dorfentwicklung, auch ohne Ausweisung überdimensionierter Baugebiete. So werde es in den nächsten Jahren in Alverskirchen insbesondere darauf ankommen, die vermehrt frei werdenden Siedlungshäuser der 70er und 80er Jahre einer Nachfolgenutzung zuzuführen. Hier können unter anderem Programme wie "Jung kauft Alt" in die richtige Richtung weisen.



März 2014

Neuer Bebauungsplan kompromissfähig

Königskamp II bedarfsgerechter

"Es war ein langer und mühsamer Weg für uns alle, um einen gemeinsamen, tragfähigen Kompromiss für ein neues Baugebiet in Alverskirchen zu finden", heißt es in einer Pressmitteilung der SPD-Fraktion.
Von Anfang an habe die SPD für eine behutsame, bedarfsgerechte Entwicklung Alverskirchens plädiert. Mit dem jetzt vorliegenden Bebauungsplan sei dies endlich erreicht worden.

Der SPD-Fraktion war es bei der Diskussion um einen neuen Bebauungsplan wichtig, die Vorgaben des OVG-Urteils einzuhalten. "Deshalb haben wir konsequent auf den vom Planungsbüro ermittelten Bedarf von 20 - 23 Wohneinheiten bestanden" hob Hamann hervor.
"In dem jetzt vorgelegten Bebauungsplan werden mit den Forderungen des OVG und des Gutachtens die Dinge berücksichtigt, die schon immer Forderung der SPD gewesen sind", sehen sich die Genossen in ihrem bisherigen Vorgehen bestätigt.
"Somit haben wir nun erstmals einen Bebauungsplan der kompromissfähig ist und die SPD-Fraktion konnte dem zustimmen", freut sich Dr. Hamann über die Entwicklung der letzten Tage. "Einem solchen Bebauungsplan hätte die SPD auch schon im Jahr 2010 zugestimmt."

Sicherlich sind auch jetzt noch einige Fragen zu klären, um den nun vorliegenden Bebauungsplan rechtssicher zu machen. Zudem bleibe die Frage offen, wie die Investitionskosten finanziert werden sollen, die durch die ursprüngliche Überdimensionierung entstanden sind.

Allerdings könne schon jetzt etwas Positives festgehalten werden, denn die Gemeinde beschäftige sich nun auch in Alverskirchen stärker als bisher mit dem Potential der Nachverdichtungsmöglichkeiten. Ebenfalls sei das Problem der durch den Generationenwechsel zukünftig freiwerdenden Bestandsimmobilien stärker in das Bewusstsein gerückt.
"Neben der Verpflichtung, Baumöglichkeiten für junge Familien zu schaffen, haben wir Kommunalpolitiker auch die Aufgabe, zukünftigen Leerstand zu vermeiden und uns für den Werterhalt der vorhandenen Immobilien zu engagieren", verdeutlicht die SPD ihre Zukunftsüberlegungen.



11.09.2015


Pressemitteilung der SPD-Fraktion Everswinkel:

„Die Gemeinde sollte keine unnötigen Risiken eingehen“


SPD-Fraktion für ein bedarfsgerechtes Baugebiet


Aus aktuellem Anlass beschäftigte sich die SPD-Fraktion erneut intensiv mit dem Baugebiet „Königskamp“ in Alverskirchen.

Nach Mitteilung der Gemeindeverwaltung verweigert die Bezirksregierung Münster mit Hinweis auf einen Verfahrensfehler die für die Realisierung des Baugebietes erforderliche Genehmigung zur Änderung des Flächennutzungsplans. Mit der Verweigerung der Genehmigung will die Bezirksregierung nach Ansicht von SPD-Fraktionschef Dr. Wilfried Hamann ganz offensichtlich verdeutlichen, dass sie ihre Rolle als „Hüterin des Regionalplans“ ernst nimmt.

Aufgabe der Bezirksregierung im Rahmen von Flächennutzungsplanänderungen ist es insbesondere, für die Einhaltung der Bestimmungen des Regionalplans zu sorgen, die in der Vergangenheit bekanntlich für Alverskirchen nicht eingehalten wurden, fast die SPD zusammen. Laut SPD kann man die jetzige Ablehnung durchaus als Warnschuss verstehen. Deshalb sollte man sich bei der Ausweisung eines neuen Baugebietes in Alverskirchen genau an die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen halten.

„Für uns ist es völlig unstrittig, dass es Alverskirchenern Bauwilligen ermöglicht werden sollte, ein Eigenheim zu errichten“, betonte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bernd Wesbuer. Genauso unstrittig sei es aber auch, sich an die Vorgaben des Regionalplans zu halten. So werde in dem, von der Gemeindeverwaltung in Auftrag gegebenen und vorgeschriebenen, Bedarfsgutachten bis zum Jahr 2020 ein zusätzlicher Siedlungsbedarf von 17 Wohneinheiten ermittelt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sehe aber die Ausweisung von 23 Wohneinheiten auf 19 Baugrundstücken vor.

Um nicht erneut die Verweigerung der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden zu riskieren, plädiert die SPD-Fraktion dafür, einen Beschluss zu fassen, der das Ergebnis des Gutachtens nicht überschreitet. Das Gutachten sage auch einen deutlichen Anstieg des Anteils der Bevölkerung über 65 Jahre voraus. Um dem Rechnung zu tragen fordere die SPD die Zulassung von mehr als nur einer Wohneinheit bei den Baugrundstücken bis 500 qm, bei denen dies im „Königskamp“ bisher untersagt sei. Eine derartige restriktive Vorgabe verwehre den potentiellen Bauherren z. B. die Möglichkeit der Schaffung von Mehrgenerationenhäusern. Durch die Ermöglichung mehrerer Wohneinheiten pro Baugrundstück würden wir auch deutlich machen, dass wir versuchen einen wichtigen Grundsatz aus dem Baugesetzbuch zu erfüllen. Denn dort wird ein „schonender Umgangs mit Grund und Boden“ von den Kommunen gefordert.

„Im Interesse der Alverskirchener Bauwilligen sollten wir uns strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten. Bei den Beschlüssen sollten wir keine unnötigen Risiken eingehen. Nur dann haben wir eine Chance, dass die Bauleitplanung auch genehmigt wird“, so das Fazit von Peter Pannhorst, der als sachkundiger Bürger im Bezirksausschuss für ein bedarfsgerechtes Baugebiet „Königskamp II“ eintritt.

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